Die Sonne braucht keine Genehmigung: Diskutieren Sie mit uns!

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag schlägt vor, die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern zu entbürokratisieren.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgestellt.

Download (PDF):
» Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf

» Gesetzentwurf über die Verfahrensfreiheit gebäudeintegrierter Solaranlagen Drucksache 5/2360

Wir wollen die Sächsische Bauordnung ändern, so dass für alle Solaranlagen auf Gebäuden in Zukunft keine Baugenehmigung mehr eingeholt werden muss. Hier kann Sachsen von Baden-Württemberg und Bayern lernen.

Schon heute ist auch in Sachsen die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern baugenehmigungsfrei, wenn Strom bzw. Wärme selbst genutzt wird.
Die Ungleichbehandlung zwischen einspeisenden und nicht einspeisenden Photovoltaik-Anlagen ist durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt. Entweder ist eine Anlage so gefährlich, dass sie stets einer Genehmigungsprüfung vor Errichtung bedarf oder eben nicht. Die Frage einer Einspeisung ist irrelevant.

Wir möchten das mit Ihnen diskutieren. Wir bitten deshalb um Hinweise, Vorschläge und Kritik. Wir würden die Diskussion gern auf dieser Seite veröffentlichen. Natürlich nur mit Ihrem Einverständnis.

Stellungnahmen von Fachleuten zum Gesetzentwurf

Sehr geehrter Herr Lichdi,

erst einmal finden wir es sehr gut, dass Sie sich des Themas Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen angenommen haben. Wir sind leider erst jetzt dazu gekommen, uns Ihren Entwurf durchzusehen und haben nichts hinzuzufügen.

Es soll allerdings so sein, haben wir mittlerweile erfahren, dass sich die Sächsische Bauordnung in Überarbeitung befindet und aufgrund einer EU-Richtlinie, die die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energie-Anlagen fordert, soll die Genehmigungsfreiheit festgeschrieben werden. Wir haben gehört, dass das alles bis Jahresende erfolgen soll.

Wenn das so ist, würde Ihre Initiative das ganze natürlich höchstens befördern. Die Frage wäre, ob es mit Ihrem Gesetzesinitiative möglich wäre, eine Art Vorab-Außerkraftsetzen der bisherigen SäBauO-Regelung zu erreichen, damit man nicht bis zum Jahresende warten muss.

Ansonsten nochmals Danke für Ihre Arbeit!

Schöne Grüße

Thomas Hoffmann

 

SBW SachsenSolar AG

Vorstand Dipl.Ing. T.Hoffmann - Dipl.Ing. A. Wünsche

Barbarastraße 41 - 01129 Dresden


Sehr geehrter Herr Lichdi,

vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen zum Gesetzentwurf!

Wir als Hersteller haben nicht den direkten Kontakt mit den Baubehörden aber selbstverständlich sind wir über unsere Kunden über dieses Thema und die damit verbundenen  Probleme informiert.

Unsere Kunden sind über ganz Deutschland verteilt und den größten Anteil haben die Kunden der Länder Bayern und Baden-Württemberg.

Die Tatsache, dass im vergangenen Jahr allein in diesen beiden Bundesländern über 60% der in Deutschland genehmigten PV- Anlagen installiert wurden, ist sicherlich unter anderem auch auf deren liberale Genehmigungspolitik zurückzuführen.

Es gibt in der Tat keinen sachlichen Grund für eine ungleiche Behandlung von einspeisenden und nicht einspeisenden PV- Anlagen.

Wir befürworten deshalb ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf über die Verfahrensfreiheit gebäudeintegrierter Solaranlagen.

Nur auf diese Weise ist es möglich, den Anteil umweltfreundlich erzeugter Energie signifikant zu steigern.

Der Anteil von 6% für Sachsen an der im Jahr 2009 in Deutschland installierten PV-Leistung ist zwar immer noch deutlich mehr als in den anderen "betroffenen" Ländern Berlin, Hamburg, Bremen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, ist aber mit einer von bürokratischer Willkür befreiten Genehmigungspraxis deutlich steigerungsfähig.

Mit freundlichen Grüßen/Best regards
 
Dipl.- Physiker Wolfgang Bewer
Anwendungstechnik / Application Engineer
 
Heckert Solar AG


Lieber Herr Lichdi,

zunächst danke ich Ihnen auch im Namen von Herrn Dr. Frank Schneider, CEO der SOLARWATT AG,

für die Gesetzesinitiative über die Verfahrensfreiheit gebäudeintegrierter Solaranlagen.

SOLARWATT richtete bereits im Dezember vorigen Jahres ein diesbezügliches Schreiben an Herrn Staatsminister Morlok.

Im VEE Sachsen e.V. diskutierten wir dieses Thema und baten unsere Mitglieder und Freunde um Informationen.

http://www.vee-sachsen.de/images/stories/pdfs/100115%20Baugenehmigung%20PV.pdf

Zunächst schien das Thema Baugenehmigung sich auf die Landeshauptstadt Dresden zu konzentrieren, was maßgeblich von Herr Dr. Dietrich Reuße www.solar-reusse.de öffentlich gemacht wurde.

Zum Begriff „gebäudeintegrierte Solaranlagen“ in Ihrem Gesetzentwurf bitte ich Sie um Klärung. Im Bundesverband Bausysteme e.V. erarbeiteten wir im „Positionspapier BIPV“ folgende Definition:

http://www.bv-bausysteme.de/tl_files/bv-bausysteme/downloads/Positionspapier_BIPV_e.pdf

Der Terminus „gebäudeintegrierte Solaranlagen“ taucht in der Sächsischen Bauordnung bisher nicht auf. Er wäre also zu definieren. Ich schlage Ihnen die Übernahme o.g. BIPV-Definition vor.

Es ist allerdings die Frage, ob Ihr das überhaupt meint. Ich vermute, es geht Ihnen allgemein um „gebäudeabhängige PV-Anlagen“.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Dieter Winkler
Dipl.-Ing.
Vertrieb
Sales

SOLARWATT AG


Sehr geehrter Herr Lichdi,

ich bedanke mich für die Zusendung der Unterlagen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf über die Verfahrensfreiheit gebäudeintegrierter Solaranlagen.

Unsere Situation kennen Sie ja schon. Leider hat sich nicht viel daran geändert. Mit dem Bauamt der Stadt Görlitz deutet sich eine vernünftige Lösung ab. Der Zeitaufwand ist aber immer noch erheblich und die Situation für den Investor und uns als bauausführendes Unternehmen hat sich nicht deutlich verbessert. Es ist nach wie vor fraglich, ob das Engagement in Görlitz fortgesetzt werden kann und ob wir bis zum 1. Juli (Stichtag der Senkung der Einspeisevergütung) alle geplanten Anlagen am Netz haben. Die wirtschaftlichen Folgen für uns sind noch nicht absehbar.

Unabhängig davon begrüße ich Ihren Gesetzentwurf in vollem Umfang, da unser Ziel eine Fortführung des Projektierens, Bauen und Betreiben von Photovoltaikanlagen in Sachsen ist. Besonders der Punkt über Ungleichbehandlung von einspeisenden und nicht einspeisenden PV-Anlage scheint mir am wichtigsten zu sein. Zumal in der Praxis eine 100%ige Trennung eh nicht möglich und erst recht nicht sinnvoll ist.

Sie haben also unsere vollste Unterstützung für diese Gesetzesänderung. Wir hoffen, dass unabhängig von irgendwelchen politischen Rahmenbedingungen der normale Menschenverstand siegt.

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hübner


 
Sehr geehrter Herr Lichdi,

dem Gesetzentwurf über die Verfahrensfreiheit von gebäudeabhängigen Solaranlagen, hier Photovoltaik-Anlagen kann ich nur zustimmen. Dieser Entwurf ist mehr als überfällig, denn die jetzige geübte Praxis ist hinderlich für Planer und Installateure. Darüber hinaus verschlechtert diese Praxis mit der Baugenehmigung aufgrund der Zusatzkosten die Wirtschaftlichkeit für den Anlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die PV-Anlage finanziert wurde über eine Bank.
Ich wünsche mir, dass der Gesetzentwurf Realität wird und Sachsen es genau so handhabt wie Bayern oder Baden-Württemberg.

Bezüglich der bisherigen Begründung zur Notwendigkeit einer Baugenehmigung (s. Dr. Albrecht Buttolo, 130. Sitzung SLT) sollte die Definition öffentliches Netz und Kundenanlage in der TAB 2007 (Technische Anschlussbedingungen 2007 Landesgruppe Sachsen im VDEW) genauer gelesen werden. Gebäudeabhängige PV-Anlagen speisen i.d. R. in die Kundenanlage und nicht direkt ins öffentliche Netz ein. Nach Kirchhoff (das ist Unterrichtsstoff Physik 8. Klasse der 10-klassigen Polytechnischen Oberschule) fließt der Strom immer den kürzesten Weg zum Verbraucher, d.h., die Solar-Energie der PV-Anlage wird zuerst bei den Verbrauchern im Gebäude verbraucht.
Insofern ist die in der 130. Sitzung des SLT vom Dr. Buttolo gebrachte Begründung regelrechter Unsinn.

Unabhängig von der vorstehenden Bemerkung wünsche ich dem Gesetzesentwurf Eingang in die SächsBO und schnellstmögliche Umsetzung (Untersetzung) durch die zuständige Fachaufsicht im SMI.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing. Dietrich Reuße


 
Lieber Kollege Lichdi,


haben Sie herzlichen Dank für Ihre Post und das möchte ich an dieser Stelle mal ganz deutlich sagen, überhaupt für Ihr starkes Engagement!

Änderungen sind meines Erachtens aber nötig:

Die bloße Genehmigungsfreiheit bringt nicht nur nichts, sondern ist oft kontraproduktiv. Sie haben ja völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die materiellen Anforderungen unberührt bleiben. Gerade bei Anlagen, die dann schon aufgestellt sind und es erst dann mit dem öffentlich-rechtlichen Konfliktpotential zu tun bekommen, hat dies oft verheerende Folgen. Es gibt ein anderes Instrument, dass ich immer wieder bei Sachverständigenanhörungen
vorschlage: Die (materiell wirkende) Typengenehmigung.

Gesetzlich konstruktiv könnte man das so handhaben, dass festgelegt wird, dass dem Bürger es freisteht, ein Negativattest zu beantragen, hilfsweise aber eine Typengenehmigung vorlegt. Der Antragsteller/Investor kann dann selber entscheiden, ob er:

1. Möglichkeit

keinerlei Anträge stellt (letztlich also auf die formelle und auch materielle Genehmigungsfreiheit vertraut),

2. Möglichkeit

ein Negativattest über die fehlende formelle und materielle Baurechtswidrigkeit bei der Behörde beantragt, oder aber

3. Möglichkeit

einen Bauantrag einreicht, versehen mit einer Typengenehmigung.

Insbesondere der letzte Punkt ist für relevante Investitionen im gewerblichen Bereich essentiell. Er führt der Sache nach wirklich weiter.

Ich bin mir sehr wohl darüber bewusst, dass die Vorschläge von mir im ersten Moment schwierig erscheinen. Ich kann sie aber mit dem entsprechenden Sachverstand jederzeit "rüberbringen".

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Martin Maslaton
Rechtsanwalt

MASLATON
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hinrichsenstraße 16, 04105 Leipzig


Sehr geehrter Herr Lichdi,

wir haben uns mit Ihrem Schreiben vom 23.04.2010 in o. g. Angelegenheit beschäftigt und möchten hierzu unsere Meinung namens des Energie-Tisch Altenberg e. V. kundtun:

Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf über die Verfahrensfreiheit gebäudeintegrierter Solaranlagen im Freistaat Sachsen im vollen Umfang zu.

Die Sächsische Bauordnung vom 28.04.2004 samt Änderung vom 29.01.2008 ist diesbezüglich in keinem Fall gerechtfertigt, baut unnütze Barrieren auf und konterkarriert den Ausbau Erneuerbarer Energien und damit die Zukunft einer Energiewende.

Allerdings sind wir in unserer Praxis der Initiierung und Installation von Solaranlagen im Landkreis bisher niemals auf dieses Problem gestoßen, jedoch aber in der Landeshauptstadt Dresden.

Wir haben in unserem Solarverein "Energie-Tisch Altenberg e. V. " 2 Planer bzw. Errichter von Photovoltaikanlagen und 3 weitere Handwerksfirmen, die solarthermische Anlagen errichten, bei uns als Mitglieder. Bei allen Befragten sind bis auf einen Planer und Errichter von PV-Anlagen, der solche auch in Dresden realisiert, bisher niemals Schwierigkeiten im Raum des Osterzgebirges aufgetreten, so auch bei den über 130 Anlagen, darunter 3 Bürgersolaranlagen auf öffentlichen Gebäuden, in der Stadt Altenberg nicht.

Der o. g. Planer und Installateur von PV-Anlagen hat jedoch seit 2 Jahren mit großen Schwierigkeiten bei größeren Anlagen in Dresden zu kämpfen. Das war auch der Grund, dass wir am Energie-Tisch diese Probleme diskutiert haben und er sich diesbezüglich an die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und SPD im Sächsischen Landtag gewandt hat.

Ich kann Euch als Grüne Landtagsfraktion nur ermuntern, diesen Gesetzentwurf im Interesse der Solarbranche, des Solarhandwerks und der Bauherren, die auf Sonnenwärme und Sonnenstrom setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimawandel und zur Energiewende leisten einzubringen und wünschen Ihnen dazu viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Papsch


Alles was dazu dient,die öffentliche Hand zu entlasten und Gelder zu sparen, müssten die Abgeordneten aller Fraktionen ohne Wenn und Aber erkennen und zustimmen.

Meinerseits sollten Anlagen,die zur Eigenversorgung dienen PV und Wind stärker gefördert werden.Alles andere mit keinem cent Die Gesetzesvorlage ist Gut und Richtig

Mit besten Grüßen

Volker Hinz


HINZ Service
Dipl.-Ing. Volker Hinz


Sehr geehrter Herr Lichdi,

vor einigen Tagen habe Sie uns den o.g. Gesetzentwurf zugesandt. Derzeit planen wir eine größere Aufdach-PV-Anlage im Freistaat und sehen uns genau mit diesen Problemen konfrontiert (sehr aufwändiges und übezogenes Genehmigungsverfahren der Bauaufsichtsbehörden).

Aus diesem Grunde hier unser kurze Stellungnahme. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Bauherrn anonymisiert haben.

Der Gesetzentwurf (Ziel: Verfahrensfreiheit von PV-Anlagen) ist generell zu begrüßen, da derzeit tatsächlich der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien durch derartige "Behördenspielereien" behindert wird. In unserem Fall zeigt einerseits, dass die Behörden selbst noch sehr wenig Erfahrung mit derartigen Bauanträgen haben, da im Verlauf des Genehmigungsverfahrens immer mehr Nachforderungen kommen, die es vorher nicht gab, bzw. Forderungen gestellt werden, die nicht realisierbar sind. Eine klare und fachlich fundierte Vorgehensweise ist nicht erkennbar. Im Gegenteil: man merkt ganz deutlich den Erfahrungszuwachs seitens der Bearbeiter während des Verfahrens.

Der Behörde selbst ist zudem nicht eindeutig klar, nach welchen Kriterien derartige Bauanträge gestellt werden müssen (z. B.

Vereinfachtes Verfahren nach § 63 oder komplettes Baugenehmigungsverfahern nach § 64 SächsBO; Sonderbau oder nicht?).

Weiterhin sind die derzeitigen Antragsunterlagen eigentlich überhaupt nicht auf die Errichtung von PV-Anlagen ausgelegt sondern lediglich ganz klassisch auf den Neubau von Gebäuden. Ca. 90 % der auszufüllenden Formularfelder sind daher nicht zutreffend und liefern den Behörden wenig Informationen. Diese Dinge behindern natürlich den Verfahrensablauf zeitlich ganz wesentlich, da durch die Nachforderungen immer wieder die 2-wöchige Bearbeitungsfrist zur Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen von neuem beginnt bis dann endlich (nach Vollständigkeit der Unterlagen) die dreimonatige!! Bearbeitungsfrist für den Bauantrag beginnt. Dieser sinnlose Zeitverzug ist wirtschaftlich eigentlich gar nicht tragbar.

Hier gibt es also ganz klar Überarbeitungsbedarf entsprechend dem vorliegenden Gesetzentwurf - wäre schön, wenn es dieser in die zweite Lesung des Landtages schaffen würde.

Für weitere Diskussionen stehen wir gern zur Verfügung.

Beste Grüße

Thomas Franke

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Dr. Thomas Franke
Dipl.-Chem.

Geschäftsführer

Informieren Sie sich zum Thema: Energie für die Zukunft

CDM Consult GmbH,



Kommentare

Wolfgang Arndt, 28. Oktober 2011:
Es ist schön, dass sich unsere Abgeordnete dieses Themas annehmen aber der Gesetzesentwurf wurde im Mai 2010 eingebracht. Das sind nunmehr schon 16 Monate. Wann kann endlich mit einem Beschluss gerechnet werden ????
Marcel Runge, 28. Oktober 2011:
Endlich der sich diesem Thema mal annimmt und sich für eine erleichternde Lösung einsetzt. Weiter so.

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