16. Februar 2012

Moderne Gesellschaft - alte Verfassung?


Die GRÜNE-Landtagsfraktion will die Sächsische Verfassung den Veränderungen der letzten 20 Jahre anpassen. Heute stellte sie erstmals ihre  Änderungspläne der Öffentlichkeit vor. Es geht um eine Verfassungsmodernisierung in vielfältigen Bereichen: der informationellen Selbstbestimmung, des Umweltschutzes, der Informationsfreiheit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und des Informationsflusses der Staatsregierung gegenüber dem Landtag und dessen Abgeordneten. Für mehr Transparenz und Kontrolle gegenüber der Exekutive sollen die beiden letztgenannten Bereiche sorgen.

Das Staatsziel Umweltschutz (Art. 10 Sächsische Verfassung) soll Sachsen zu einem wirksamen Klima- und Artenschutz verpflichten.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist bereits in Artikel 33 der Sächsischen Verfassung geregelt. Doch gewinnt es angesichts des mittlerweile selbstverständlichen Umgangs mit digitalen Medien an Bedeutung. Die GRÜNE-Fraktion will den "gläsernen Bürger" durch ein Verbot der Erstellung umfassender Kommunikations-, Bewegungs- und Sozialprofile in der Verfassung verhindern. 

In der Verfassung soll eine Schuldenbremse festgeschrieben werden, die einen Ausgleich des sächssichen Haushalts grundsätzlich ohne Kreditaufnahme vorsieht - allerdings mit Ausnahmen: Bei schweren Konjunktureinbrüchen, Naturkatastrophen und in schweren Notlagen (die nicht der Staatsregierung anzulasten sind) ist die Aufnahme neuer Schulden möglich.

Die Verfassungsänderungen sollen mit allen demokratischen Kräften und der sächsischen Öffentlichkeit diskutiert werden, um einen breiten Konsens für die Verfassungsmodernisierung herzustellen.

alle Verfassungsänderungen auf einen Blick